Info: Facebook-Verbot für Lehrer


8. Juni 2014

Nach Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erwägt nun auch die Landesregierung Sachsens, die Nutzung von Facebook für die Kommunikation von Lehrern mit deren Schülern im schulischen Umfeld zu verbieten.

Hintergrund sind die bekannten und vermutlich bestehenden Unzulänglichkeiten beim Umgang mit persönlichen Daten durch den Anbieter Facebook und einem möglichen Missbrauch. In Sachsen ist dazu eine offenbar kontroverse Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern entbrannt.

Nach Plänen der Landesregierung soll bereits nach den diesjährigen Sommerferien lediglich die rein private Nutzung des Social Media-Dienstes für Lehrer erlaubt sein. Als Alternative verweist die Landesregierung auf bereits existierende Plattformen wie “OPAL-Schule” oder “LernSAX”, die eine sichere Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern gewährleisten und so besser im schulischem Umfeld integrierbar sind.

Baden-Württembergs Landesregierung verweist auf den Einsatz der Open Source Software Moodle, die auf bestehenden Webservern der Lerninstitute bereitgestellt werden kann und so auch eine bessere Wahrung der Persönlichkeitsrechte und ausreichenden Datenschutz verspricht.

Zu begrüßen ist in jedem Fall die entstandene, kritische Auseinandersetzung mit dem Thema. Wünschenswerte Bildungsaufgabe sollte überdies auch die Erziehung der Kinder zum verantwortungsvollen Umgang mit den in der Gesellschaft seit einigen Jahren fest integrierten sozialen Medien zu erziehen und eine Sensibilität für bestehende Probleme zu entwickeln.
Ein sicher guter Weg ist die Schaffung und Nutzung vom kommerziellen Hintergrund befreiten Lernplattformen, die persönliche Daten und Entwicklungszeugnisse des schulischen Werdeganges nicht an Dritte – insbesondere außerhalb Deutschlands ansässigen Firmen, Organisationen und Behörden transportieren und dort belassen, wo sie hingehören: im Verantwortungsbereich von Schulen.

Zusätzlicher, nicht zu vernachlässigender Aspekt, ist ganz sicher auch die Vermeidung einer digitalen Zweiklassengesellschaft, die Kinder, welche nicht Nutzer eines bestimmten kommerziellen Social Media-Dienstes sind, von Bildungsmöglichkeiten ausschließen darf.

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