AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der rba-Südbaden – Inh. Ulf Richter e.K. (im folgenden rba-Südbaden) und ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der rba-Südbaden gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.

(2) Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die rba-Südbaden sie schriftlich anerkennt. Die Angestellten von der rba-Südbaden sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(3) Die rba-Südbaden ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann die rba-Südbaden abweichend von 2(2) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt die rba-Südbaden nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

(4) Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von der rba-Südbaden unter der URL https://www.rba-net.com verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von Abs. (3) anerkannt.

§2 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

(2) Der Vertrag kann zu jedem Letzten eines Monats mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei der rba-Südbaden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Bei Verträgen, die eine Mindestlaufzeit vorsehen, ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Bei Verträgen mit einer automatischen Verlängerung um jeweils einen bestimmten Zeitraum ist die Kündigung nur zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums mit einer Frist von 3 Monaten möglich, wenn der jeweilige Verlängerungszeitraum kürzer ist, mit einer diesem entsprechenden Frist. Im übrigen gilt Abs. (2) entsprechend.

§3 Angebote, Preise

(1) Die rba-Südbaden Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die rba-Südbaden wirksam.

(2) Die Preise für rba-Südbaden Leistungen bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisvereinbarung. 1(1) gilt entsprechend. Für Änderungen der Preislisten gelten 1(3) und 1(4) entsprechend.

§4 Leistungsumfang

(1) Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von der rba-Südbaden ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn die rba-Südbaden sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1(1) gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten 1(3) und 1(4) entsprechend.

(2) Die rba-Südbaden ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch die rba-Südbaden findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum der rba-Südbaden.

(3) Die rba-Südbaden bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte 24 Stunden, 7 Tage die Woche an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühestmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt.

(4) Bedient sich die rba-Südbaden Dritter zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und den Kunden kein Vertrag zustande.

(5) Soweit die rba-Südbaden entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. 1(3) gilt entsprechend.

(6) Soweit die rba-Südbaden dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellt, behält sich die rba-Südbaden vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.

(7) Voraussehbare und/oder notwendige Betriebsunterbrechungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben und, falls möglich im Voraus abgesprochen. Zur Wartung von Geräten und Leitungen notwendige Betriebsunterbrechungen sind zu dulden. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet, auf das Änderungsverlangen innerhalb der von der rba-Südbaden angemessen gesetzten Frist zu reagieren. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, kann die rba-Südbaden den Vertrag nach erneutem Abhilfeverlangen unter Fristsetzung von drei Tagen fristlos kündigen.

§5 Leistungsfristen, Termine

(1) Zugesagte Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange die rba-Südbaden sie nicht schriftlich bestätigt hat.

(2) Sofern die rba-Südbaden die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der rba-Südbaden beruht.

§6 Abnahme, Gewährleistung

(1) Die rba-Südbaden informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der rba-Südbaden binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von der rba-Südbaden erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1) genannten Frist. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.

(3) Die rba-Südbaden weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Die rba-Südbaden garantiert nicht, dass eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Die rba-Südbaden gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Alle Leistungen, die von der rba-Südbaden vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

(2) Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch die rba-Südbaden. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von der rba-Südbaden frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die die rba-Südbaden dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung durch die rba-Südbaden. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung bei der rba-Südbaden, egal ob sie per Post, Telefax oder eMail versandt wird.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die rba-Südbaden über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto der rba-Südbaden.

(4) Die rba-Südbaden ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die rba-Südbaden berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

(5) Werden der rba-Südbaden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die rba-Südbaden berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(6) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume ist die rba-Südbaden berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist die rba-Südbaden berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die rba-Südbaden eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

§8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen Ansprüche der rba-Südbaden kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

§9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der rba-Südbaden sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit die rba-Südbaden eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat die rba-Südbaden auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluß maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen der rba-Südbaden, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des 613a BGB auf Seiten des Kunden ist die rba-Südbaden berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(2) Zugriffsmöglichkeiten zu den von der rba-Südbaden angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht mißbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Die Nutzung der Dienstleistungen der rba-Südbaden durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.

(3) Erkennbare Mängel und Schäden sind der rba-Südbaden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat der rba-Südbaden die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind der rba-Südbaden alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

(4) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Abs. (1) und (2), so ist die rba-Südbaden zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (3) ist die rba-Südbaden nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(5) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server der rba-Südbaden überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server übertragen.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle der rba-Südbaden überlassenen Informationen als nicht vertraulich.

(2) Der Kunde wird hiermit gem. 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, daß seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationale und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch die rba-Südbaden ein.

(3) Die rba-Südbaden steht dafür ein, daß alle Personen, die sich bei der rba-Südbaden oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten.

(4) Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von der rba-Südbaden keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder verändern.

§11 Urheber- und Leistungsschutzrechte

(1) Der Kunde überträgt der rba-Südbaden alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne).

(2) Soweit bei der rba-Südbaden oder von der rba-Südbaden beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen.

§12 Haftung der rba-Südbaden

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereiches der rba-Südbaden liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten nach 4(4) eintreten, hat die rba-Südbaden auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die rba-Südbaden, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Dauert eine erhebliche Behinderung, die von der rba-Südbaden zu vertreten ist, länger als 2 Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der 3. Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird.

(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der rba-Südbaden als auch gegenüber rba-Südbaden Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von der rba-Südbaden zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die rba-Südbaden haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(4) Die rba-Südbaden haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebensowenig haftet die rba-Südbaden dafür, daß die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

(5) Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen anders geregelt, haftet die rba-Südbaden nur in Höhe eines nachgewiesenen Schadens, maximal in der Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Gebühren der TELEKOM, soweit nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeldes.

(6) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferter etc.) ein, so haftet die rba-Südbaden nur in dem Umfang, in dem der Dritte der rba-Südbaden gegenüber haftet.

(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§13 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu besitzen und, daß durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungs- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.

(2) Der Kunde versichert im übrigen, daß er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten der rba-Südbaden erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, daß von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.

(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die der rba-Südbaden und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern der rba-Südbaden durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfaßt auch Mangelfolgeschäden.

(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche der rba-Südbaden und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrige/n Inanspruchnahme einer Dienstleistung der rba-Südbaden entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde der rba-Südbaden und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von der rba-Südbaden herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen die rba-Südbaden Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§14 Besondere Bestimmungen für Domains

(1) Sofern der Kunde über die rba-Südbaden eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Die rba-Südbaden wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Beispielsweise für die Denic eG sind dies deren Domainrichtlinien und Domainbedingungen sowie die Preisliste der Denic eG.

(2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die rba-Südbaden hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

(4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

(5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung der rba-Südbaden aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

(6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde die rba-Südbaden freizustellen.

(7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber die rba-Südbaden unverzüglich in Kenntnis setzen.

(8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der rba-Südbaden lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an die rba-Südbaden zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über die rba-Südbaden an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

(9) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit der rba-Südbaden bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs.

(10) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an die rba-Südbaden beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.

(11) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird die rba-Südbaden unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

(12) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit der rba-Südbaden, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über die rba-Südbaden bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte eMail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist die rba-Südbaden berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch die rba-Südbaden.

(13) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und der rba-Südbaden in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist die rba-Südbaden berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

§15 Besondere Bestimmungen für eMail-Dienste

(1) Der Kunde hat in seinen eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Die rba-Südbaden behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Die rba-Südbaden behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist die rba-Südbaden berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.

(2) Die rba-Südbaden kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten eMails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine eMail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

(3) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von eMails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der eMail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann die rba-Südbaden die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

§16 Besondere Bestimmungen für dedizierte/virtuelle Server und Cloud Hosting

(1) Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt: • Internet Relay Chat (IRC)-Dienste • Anonymisierungsdienste • P2P-Tauschbörsen

(2) Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann die rba-Südbaden den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt die rba-Südbaden Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht. (3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder der rba-Südbaden nicht gefährdet werden.

(4) Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder der rba-Südbaden oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist die rba-Südbaden berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoSAttacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt der rba-Südbaden zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.

(5) Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für eMail- Dienste) versendet, kann die rba-Südbaden den Server ebenfalls vorübergehend sperren. (6) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die rba-Südbaden zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde der rba-Südbaden mit der Datensicherung, hat der Kunde die vom der rba-Südbaden gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde der rba-Südbaden unverzüglich mitzuteilen.

(7) Vorstehende Regelungen gelten für Cloud Hosting entsprechend.

§17 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der rba-Südbaden.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

(3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz der rba-Südbaden Gerichtsstand. Die rba-Südbaden ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

(5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für die diese AGB gleichermaßen gelten, ohne daß die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.

Stand: 01.05.2014 | rba-Südbaden – Inh. Ulf Richter e.K.